Vorgehensweise im Bereich der Kontrolle

Der Rechnungshof übt seine Kontrollen aus eigener Initiative aus. Dieses allgemeine Unabhängigkeitsprinzip ist eine Gewähr für Objektivität und Unparteilichkeit. Mit dem Zweck, die Informationen zugunsten der gesetzgebenden Versammlungen zu verbessern, können diese den Hof außerdem mit spezifischen Aufgaben hinsichtlich der Führungsanalyse beauftragen.

Der Rechnungshof bestimmt selbst die Verfahren und Methoden, um seine Kontrollen auszuführen und deren Ergebnisse mitzuteilen. Der Hof richtet sich dabei auf die internationalen Auditnormen.

Planung der Aktivitäten

Der Rechnungshof legt seine Kontrollziele in mehrjährigen Strategieplänen und in jährlichen operativen Plänen und Verwaltungsplänen fest.

Diese Pläne enthalten:

  • Die Kontrollen, die der Rechnungshof dem Gesetz gemäß jedes Jahr ausführen muss;
  • Die thematischen Kontrollen, die der Rechnungshof vor allem auf Grund einer regelmäßigen Risikoanalyse, der Interessen der Parlamente und der verfügbaren Mittel auswählt.

Die Kontrollen werden über einen Prüfungszyklus von fünf Jahren verteilt und behandeln auf variierte und ausgeglichene Weise alle Aspekte des staatlichen Handelns.

Ausführung der Aktivitäten

Die Prüfungen finden "a posteriori" statt, d.h. nachdem das Beschlussverfahren erfolgt ist.

Sie werden von Kontrollteams ausgeführt, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Verwaltungen, die vorher über die Kontrolle benachrichtigt werden.

Die Kontrollteams handeln auf Grund von Rechtfertigungsbelegen, die dem Rechnungshof zugesandt werden oder von Informationen, die sie an Ort und Stelle bei der kontrollierten Behörde sammeln. Sie erhärten ihre Feststellungen, Urteile und Empfehlungen durch Belege.

Kontradiktorisches Verfahren

Der Rechnungshof bietet den Verwaltungen und den Ministern die Gelegenheit, ihren Standpunkt über die Ergebnisse seiner Kontrollen mitzuteilen.

Dieses kontradiktorische Verfahren, das der Berichterstattung an die Parlamente vorangeht, ist formalisiert und erfolgt schriftlich. Die Schlussfolgerungen des Verfahrens werden in den Bericht, den der Rechnungshof genehmigt und den Parlamenten zusendet, aufgenommen.

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