Mandatslisten und Vermögenserklärungen
Öffentliche Mandatare (Parlamentsmitglieder, Regierungsmitglieder und leitende Beamte ihrer Kabinetten, Gouverneure einer Provinz, Bürgermeister und Schöffen, Verwalter einer interkommunalen Vereinigung, usw.) und leitende Beamte einer Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen müssen jährlich eine Liste ihrer Mandate, Ämter und Berufe sowie die Höhe der damit verbundenen Entlohnung (Bruttojahresbetrag oder Größenordnung) dem Rechnungshof elektronisch übermitteln.
Öffentliche Mandatare und leitende Beamte müssen außerdem in bestimmten Fällen eine Vermögenserklärung beim Rechnungshof hinterlegen, der diese in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt.
Der Rechnungshof veröffentlicht jährlich die Listen der Mandate, Ämter und Berufe, und die Liste der Personen, die ihren Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Mandatsliste und/oder ihrer Vermögenserklärung nicht nagekommen sind, auf seiner Webseite und im Belgischen Staatsblatt.